Krankmeldung: INPS erkennt unter Voraussetzungen auch den Vortag an


Die INPS hat ihre Regeln zur Anerkennung von Krankheitstagen angepasst. Seit dem 4. September 2026 kann auch der unmittelbar vor der ärztlichen Bescheinigung liegende Tag berücksichtigt werden – und zwar nicht mehr nur bei Hausbesuchen, sondern auch bei ambulanten Untersuchungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arzt den Krankheitsbeginn am Vortag bestätigt. Für Samstage, Sonntage und bestimmte Feiertage gilt diese Möglichkeit nicht. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist damit vor allem die korrekte ärztliche Dokumentation entscheidend.

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