Für Südtiroler Bäckereien mit Anwendung des nationalen Kollektivvertrags ASSIPAN wurde der Landeszusatzvertrag erneuert. Er gilt seit dem 1. September 2026 und enthält unter anderem Anpassungen bei lokalen Lohnelementen, Lehrlingsentlohnung und weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen. Auch Themen wie Zusatzvorsorge und Kündigungsfristen sind betroffen. Arbeitgeber sollten deshalb prüfen, welche Änderungen für ihre Mitarbeiter und die laufende Lohnabrechnung relevant sind. Wir unterstützen gerne bei der konkreten Umsetzung.