Der 4. Oktober, der Gedenktag des heiligen Franz von Assisi, ist seit 2026 ein gesetzlicher Feiertag. Für die Lohnabrechnung gelten damit die Vorschriften über Feiertage und die jeweils einschlägigen Kollektivverträge. Im Jahr 2026 fällt der 4. Oktober auf einen Sonntag. Ob und wie eine zusätzliche Vergütung vorgesehen ist, hängt unter anderem vom Arbeitszeitmodell und dem anwendbaren Kollektivvertrag ab. Arbeitgeber sollten die Behandlung des Feiertags daher bei der Oktoberabrechnung berücksichtigen.