Ein Mitarbeiter wohnt in Österreich, arbeitet in Südtirol und erledigt einen Teil seiner Aufgaben im Homeoffice? Dann sollte auch die Sozialversicherung geprüft werden. Die europäischen Regeln knüpfen unter anderem daran an, in welchen Ländern und in welchem Umfang gearbeitet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sonderregelungen oder Vereinbarungen möglich. Die steuerliche Behandlung ist davon getrennt zu beurteilen. Unser Hinweis: Grenzüberschreitende Arbeitsmodelle sollten vorab sauber geregelt werden – damit es später weder bei den Beiträgen noch bei den Meldungen Überraschungen gibt.