Für Gesellschafter einer GmbH, die selbst im Unternehmen mitarbeiten, ist die Berechnung der INPS-Beiträge ein wichtiges Thema. Neue Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs betreffen insbesondere die Frage, inwieweit nicht ausgeschüttete Gewinne einer GmbH bei den Beiträgen zur Handwerker- oder Kaufleuteverwaltung zu berücksichtigen sind. Die Beurteilung hängt von der konkreten Gesellschafts- und Beteiligungssituation ab; bei steuerlicher Transparenz gelten Besonderheiten. Unser Hinweis: Bestehende Beitragspositionen sollten nicht pauschal geändert, sondern anhand des Einzelfalls und der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden.