Unternehmen, die 2025 öffentliche Beiträge, Beihilfen oder andere relevante Zuwendungen von insgesamt mindestens 10.000 Euro erhalten haben, müssen die geltenden Transparenzpflichten prüfen. Je nach Unternehmensform erfolgt die Offenlegung im Bilanzanhang oder über die eigene Website beziehungsweise ein geeignetes Verbandsportal. Nicht jede Förderung ist gleich zu behandeln; insbesondere sind gesetzliche Ausnahmen und bereits veröffentlichte staatliche Beihilfen zu berücksichtigen. Unser Hinweis: Wer Förderungen erhalten hat, sollte vor dem 30. Juni kontrollieren, ob eine zusätzliche Veröffentlichung notwendig ist.