Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Verwendung der künftig anfallenden Abfertigung (TFR). Wer erstmals ein Arbeitsverhältnis im privaten Sektor beginnt, hat 60 Tage Zeit, sich für eine Zusatzvorsorge oder für den Verbleib des TFR beim Arbeitgeber zu entscheiden. Erfolgt keine ausdrückliche Wahl, greift die automatische Einschreibung in eine vorgesehene Zusatzvorsorgeform. Bei Arbeitnehmern mit früheren Arbeitsverhältnissen hängt das Vorgehen von ihrer bisherigen TFR-Entscheidung ab. Für Arbeitgeber heißt das: Die Informationen und Erklärungen zum TFR gehören gleich zu Beginn auf die Einstellungsliste.